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zu § 381 BVergG 2018 (Reisner)

Reisner2. LfgJänner 2021

H. Reisner

 

(1) Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, ist dies als Verweisung auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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