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zu § 377 BVergG 2018 (Reisner)

Reisner2. LfgJänner 2021

H. Reisner

 

Verordnungen und Kundmachungen aufgrund dieses Bundesgesetzes in seiner jeweiligen Fassung können bereits vom Tag der Kundmachung des jeweiligen Bundesgesetzes an erlassen, jedoch nicht vor diesem in Kraft gesetzt werden.

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