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Bundesvergabegesetz: Bundesvergabegesetz 2018, Schramm/Aicher/Fruhmann
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§ 366 BVergG 2018 (Aicher)
Aicher
4. Lfg
Juli 2025
J. Aicher
Der Auftraggeber hat einen Vertrag unverzüglich zu beenden, wenn
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§ 366 BVergG 2018