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zu § 290 BVergG 2018 (Öhler/Schramm)

Öhler/Schramm1. LfgAugust 2020

M. Öhler/J. Schramm

 

(1) Teilnahmeanträge haben jene Informationen zu enthalten, die der Sektorenauftraggeber im Hinblick auf die Eignung und die Auswahl der Bewerber verlangt hat.

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