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zu § 206 BVergG 2018 (Pesendorfer/Gruber)

Pesendorfer/Gruber1. LfgAugust 2020

H. Pesendorfer/C. Gruber

 

(1) Aufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn:

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