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zu § 111 BVergG 2018 (Oppel)

Oppel1. LfgAugust 2020

A. Oppel

 

(1) Bestimmungen im Leistungsvertrag über den Zahlungstermin oder die Entschädigung für die Betreibungskosten, die für Unternehmer grob nachteilig im Sinne des § 459 Abs. 2 und 5 UGB sind, sind nichtig.

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