C. Fink
Sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbes im Unterschwellenbereich zulässig.
C. Fink
Sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbes im Unterschwellenbereich zulässig.
