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zu § 45 BVergG 2018 (Fink)

Fink1. LfgAugust 2020

C. Fink

 

Sofern dem öffentlichen Auftraggeber genügend geeignete Unternehmer bekannt sind, ist die Durchführung eines geladenen Wettbewerbes im Unterschwellenbereich zulässig.

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