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Verordnung: Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

3. LfgSeptember 2013

Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über Standesregeln für das Gewerbe der Baumeister

Auf Grund des § 69 Abs. 2 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2008, wird verordnet:

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