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Bescheinigungsverordnung – BescheinV

3. LfgSeptember 2013

Verordnung der Bundesregierung, mit der die ÖNORM-EN 45503 für Bescheinigungen im Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes 1997 für verbindlich erklärt wird (Bescheinigungsverordnung)

Auf Grund des § 120 Abs. 4 des Bundesvergabegesetzes 1997, BGBl. I Nr. 56/1997, wird verordnet:

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