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zu § 347 (Reisner)

Reisner5. LfgAugust 2015

Soweit in anderen Rechtsvorschriften des Bundes auf Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 verwiesen wird, treten an deren Stelle die entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.

IdF BGBl I 2006/17

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