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zu § 345 (Reisner)

Reisner5. LfgOktober 2015

(1) Für das In-Kraft-Treten der durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 17/2006 neu gefassten Bestimmungen und für das Außer-Kraft-Treten der durch dasselbe Bundesgesetz aufgehobenen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gilt unbeschadet der Abs. 2 bis 5 Folgendes:

1. Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Februar 2006 in Kraft.

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