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zu § 302 BVergG (Mugli-Maschek)

Mugli-Maschek1. LfgMärz 2009

3. Abschnitt
Innere Organisation des Bundesvergabeamtes

 

(1) Der Vorsitzende leitet das Bundesvergabeamt. Zur Leitung zählen insbesondere die Regelung des Dienstbetriebes und die Dienstaufsicht über das Personal.

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