Der Sektorenauftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Juni 2008
Der Sektorenauftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.
IdF BGBl I 2006/17
Stand der Kommentierung: Juni 2008