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zu § 278 BVergG (Stickler/Zellhofer)

Stickler/Zellhofer1. LfgMärz 2009

Der Sektorenauftraggeber kann ein Vergabeverfahren widerrufen, wenn dafür sachliche Gründe bestehen.

IdF BGBl I 2006/17

Stand der Kommentierung: Juni 2008

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