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zu § 170 BVergG (Winkler)

Winkler1. LfgMärz 2009

(1) Sektorentätigkeiten im Bereich der Post sind die Bereitstellung von Postdiensten und von sonstigen Diensten gemäß Abs. 4.

(2) Postdienste im Sinne des Abs. 1 sind Dienste, die die Abholung, das Sortieren, den Transport und die Zustellung von Postsendungen betreffen. Diese Dienste umfassen:

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