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zu § 168 (Reisner)

Reisner5. LfgOktober 2015

(1) Sektorentätigkeiten im Bereich Wasser sind:

1. die Bereitstellung und das Betreiben fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Fortleitung und der Abgabe von Trinkwasser;

2. die Einspeisung von Trinkwasser in diese Netze.

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