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zu § 164 BVergG (Holoubek/Fuchs)

Holoubek/Fuchs1. LfgMärz 2009

Soweit ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 1 eine Sektorentätigkeit (§§ 167 bis 172) ausübt, ist er Sektorenauftraggeber.

IdF BGBl I 2006/17

Stand der Kommentierung: Juli 2008

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