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zu § 79 BVergG Exkurs I (Kodric)

Kodric2. LfgAugust 2012

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Der Rechtsschutz für die in den Vollziehungsbereich des Landes NÖ fallenden Vergabeverfahren ist im NÖ Vergabe-NachprüfungsG, LGBl 7200-2, geregelt.

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