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zu § 62 BVergG (Öhler/Malin)

Öhler/Malin1. LfgMärz 2009

(1) Sofern Bekanntmachungen unter Verwendung eines einschlägigen Standardformulars elektronisch erstellt und auf elektronischem Weg nach den vom Bundeskanzler gemäß § 50 kundgemachten Verfahren für die Übermittlung für Bekanntmachungen und Mitteilungen übermittelt werden, können

1. im offenen Verfahren die reguläre Angebotsfrist (§ 60 Abs. 1) oder die verkürzte Angebotsfrist (§ 61) sowie

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