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zu § 33 BVergG (Damjanovic/Pflug)

Damjanovic/Pflug1. LfgMärz 2009

Aufträge können auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems vergeben werden, sofern das dynamische Beschaffungssystem nach Durchführung eines offenen Verfahrens eingerichtet wurde.

IdF BGBl I 2006/17

Stand der Kommentierung: Juli 2008

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