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zu § 2 Z 20 lit c BVergG (Öhler/Malin)

Öhler/Malin1. LfgMärz 2009

[…]

20. Kriterien:

c) Eignungskriterien sind die vom Auftraggeber festgelegten, nicht diskriminierenden, auf den Leistungsinhalt abgestimmten Mindestanforderungen an den Bewerber oder Bieter, die gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nachzuweisen sind.

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