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6.1 Kontrollgruppe: Anwendungsbereich DSGVO

3. LfgJuni 2020

Um die Bestimmungen der DSGVO im Unternehmen entsprechend umzusetzen und einzuhalten, muss in erster Linie eruiert werden, ob und in welchem Umfang überhaupt personenbezogene Daten verarbeitet werden. Es zeigt sich daher, dass nur die Verwendung bzw Verarbeitung von Daten, die einen Personenbezug aufweisen, in den sachlichen Anwendungsbereich der Verordnung fällt. Des Weiteren schließt die Verordnung auch bestimmte Aspekte der Verarbeitung von personenbezogenen Daten aus. Werden Daten zB für familiäre Tätigkeiten durch natürliche Personen verarbeitet, so findet die Verordnung hierfür keine Anwendung.

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