Mit der DSGVO steigt die Selbstverantwortung der Unternehmen im Datenschutz erheblich. Wir sprechen von „Accountability“ oder „Rechenschaftspflicht“. Die Erfüllung der Pflichten ist durch den Verantwortlichen nachzuweisen, insbesondere durch genehmigte Verhaltensregeln oder Zertifizierungsverfahren (siehe Art 24 Abs 3 DSGVO). Ein eigener Artikel über Zertifizierung erwähnt datenschutzspezifische Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel bzw -prüfzeichen (Art 42 DSGVO).

