vorheriges Dokument
nächstes Dokument

X. Durchführung der Besteuerung (Pummerer)

Pummerer14. AuflJänner 2026

A. Aufzeichnungspflichten

Der Unternehmer ist verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen und diese samt den dazugehörenden Unterlagen (zB Kopien der Rechnungen) sieben bzw, soweit sie ein unternehmerisch genutztes Grundstück betreffen, 22 Jahre aufzubewahren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte