Die Fachkräfteverordnung 2026 (BGBl II Nr 316/2025, kundgemacht am 23.12.2025) enthält die Mangelberufsliste für 2026, bestehend aus einer österreichweiten Liste und eigenen Zusatzlisten für einzelne Bundesländer. Als Mangelberufe kommen Berufe in Betracht, für die bundesweit oder in bestimmten Bundesländern pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind („Stellenandrangsziffer“). Dominiert wird die Liste hauptsächlich von Technik- und Handwerksberufen. Seit Jahren sind in der österreichweiten Liste aber auch Lohn- und Gehaltsverrechner/innen vertreten. Auch Buchhalter/innen und Wirtschaftstreuhänder/innen sind – wie schon im Vorjahr – wieder mit dabei.

