Die Meldung inländischer Adressen von Beschäftigten ist ab sofort im Zuständigkeitsbereich der ÖGK nicht mehr vorgesehen, da die ÖGK die Adresse vom Zentralen Melderegister (ZMR) bezieht. Die Meldung „Adresse Versicherter“ dient daher nur noch zur Übermittlung eines ausländischen Hauptwohnsitzes eines Versicherten.

