Bezugnehmend auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzgerichts (BFG 17.03.2025, RV/7103198/2024) akzeptiert das BMF nunmehr die Anwendbarkeit der steuerlichen Sechstelbegünstigung (§ 67 Abs 1 EStG) bei aus dem Ausland nach Österreich entsandten oder überlassenen Arbeitnehmer/innen trotz monatlicher Auszahlung der Sonderzahlungen.

