Pflegeberufe (Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz und gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege) werden ab 2026 als Schwerarbeit anerkannt, sofern nicht die Ausübung von bloßen Verwaltungstätigkeiten überwiegt (erweiterte Formulierung in § 1 Abs 1 Z 5 Schwerarbeitsverordnung).

