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7.4. Erweiterte Datenangabe bei der SV-Anmeldung (Kraft/Kronberger)

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2026

Seit 01.01.2026 muss in der Anmeldung zur Sozialversicherung als zusätzliche Information auch das „Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit“ angegeben werden (§ 33 Abs 1a Z 1 ASVG). Im Normalfall ist dabei die geplante Wochenarbeitszeit anzuführen.

Beispiel: Für 38,5 Wochenstunden ist „3850“ einzutragen.

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