Die Pensionen für 2026 steigen – abgesehen von betraglichen Deckelungen für bestimmte höhere Pensionen – um 2,7 % angehoben (Anpassungsfaktor 1,027). Dementsprechend steigt die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2026 von € 1.273,99 auf € 1.308,39.
Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2026 die folgenden Lohnpfändungswerte.

