Am 30.08.2025 wurde die Inflationsanpassungsverordnung 2026 im Bundesgesetzblatt kundgemacht (BGBl II Nr 191/2025). Diese sieht eine Anpassung der Einkommensteuer-stufen und diverser steuerrelevanter Beträge (zB AVAB/AEAB und Verkehrsabsetzbetrag) im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflationsrate vor. Die nach § 33a Abs 3 EStG ermittelte Inflationsrate beträgt 2,6 %, weshalb die Anhebung um 1,733 % (Aufrundung auf volle Euro) erfolgt.

