Unter Mehrarbeit versteht man die Arbeitsleistung eines AN, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgeht, aber noch innerhalb der gesetzlichen wöchentlichen Normalarbeitszeit gem § 3 Abs 1 AZG (40 Wochenstunden) liegt. Innerhalb der Mehrarbeit ist weiter zu differenzieren zwischen Arbeitsleistungen, durch diedie vereinbarte kürzere Normalarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung (Mehrstunden) oder

