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Mehrarbeit (Gagawczuk/Lerche)

Gagawczuk/Lerche5. AuflAugust 2025

602
Unter Mehrarbeit versteht man die Arbeitsleistung eines AN, die über die vereinbarte Normalarbeitszeit hinausgeht, aber noch innerhalb der gesetzlichen wöchentlichen Normalarbeitszeit gem § 3 Abs 1 AZG (40 Wochenstunden) liegt. Innerhalb der Mehrarbeit ist weiter zu differenzieren zwischen Arbeitsleistungen, durch die

die vereinbarte kürzere Normalarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung (Mehrstunden) oder

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