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Feiertagsarbeit (Gagawczuk/Lerche)

Gagawczuk/Lerche5. AuflAugust 2025

Wird an einem gesetzlichen Feiertag nicht gearbeitet, so behält der AN für die infolge des Feiertags ausgefallene Arbeit seinen Anspruch auf das Entgelt (Feiertagsentgelt).

Gesetzliche Grundlagen

§§ 7 ff ARG, § 6 HGHAG, § 14 BäckAG, §§ 18 ff KJBG, § 163 LAG, § 18 HeimAG.

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