Für die eingetragene Partnerschaft gelten großteils dieselben inhaltlichen Regelungen wie für eine Ehe, insb hinsichtlich der hier behandelten Themen, sodass auf die eingetragene Partnerschaft im Folgenden nicht gesondert eingegangen wird.
1. Stiftung und nachehelicher Unterhalt
a) Grundlagen
Unterhalt

