1. Grundsätzliche Überlegung zur Stiftermehrheit
Stifter
Wenngleich es häufig der Fall ist, dass das zu widmende Stiftungsvermögen, insbesondere wenn es sich um Anteile an einem Familienunternehmen handelt, nur von einem der beiden (Ehe-)Partner kommt, kann es sinnvoll sein, dass die Stiftung von beiden (Ehe-)Partnern und gegebenenfalls auch den gemeinsamen Kindern (allenfalls sogar Enkelkindern) errichtet wird.Seite 280

