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A. Einleitung (Schauer)

Schauer1. AuflMai 2025

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Ehe und Partnerschaft gehören zum höchstpersönlichen Lebensbereich eines Menschen. Die Führung eines Unternehmens oder die Beteiligung an einem solchen bilden die berufliche Sphäre; wenngleich in unterschiedlichen Ausprägungen. Die Interessen einer Person, die ein Unternehmen betreibt oder eine Beteiligung hält, können je nach Lage des Falles auf die Verwirklichung unternehmerischer Gestaltungsinteressen oder lediglich auf Erzielung von Erträgen mit dem Ziel gerichtet sein, den Lebensunterhalt zu bestreiten oder Vermögen aufzubauen oder es zu vermehren.

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