Zur Abgeltung geleisteter Pflege und Betreuung des/der Verstorbenen durch Eheg/eP oder Lebensgefährten/-innen stehen mehrere Rechtstitel zur Verfügung. Als Anspruchsgrundlagen kommen das Pflegevermächtnis (§§ 677 f – Rz 65 ff), Bereicherung (§ 1435 analog – Rz 73), GoA (§§ 1036, 1037 – Rz 74) sowie die Geschäftsbesorgung auf vertraglicher Grundlage (Personensorge im Rahmen einer Vorsorgevollmacht gem den §§ 260 ff – Rz 75) in Betracht. Die Voraussetzungen für die Abgeltung erbrachter Leistungen richten sich nach der jeweiligen Rechtsgrundlage.

