Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz der Gesetze. Eine einvernehmliche Scheidung gibt es nur dann, wenn beide Ehepartner das wollen und auch über sämtliche Scheidungsfolgen Einigkeit besteht. Sofern eine Scheidung mangels Einigung in Güte strittig durchgeführt werden muss, hat das Gericht im Rahmen einer zumeist unangenehmen Beweisaufnahme (Stichwort „Schmutzwäsche“) zwei Fakten und deren Ursachen zu erheben.
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