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B. Internationales Ehegüterrecht (Winkler)

Winkler1. AuflMai 2025

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Für nach dem 29. 1. 2019 geschlossene Ehen bestimmen sich die für das Ehegüterrecht maßgebenden Bestimmungen nach der EuGüVO (VO 2016/1103 des Rates vom 24. 6. 2016, ABl L 2016/183). Für eingetragene Partnerschaften ist die parallele EuPartVO (VO des Rates vom 24. 6. 2016, ABl L 2016/1104) maßgeblich. Die Verordnungen gelten für alle Fragen betreffend den Güterstand. Ausdrücklich vom sachlichen Anwendungsbereich ausgenommen sind ua die Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit, das Bestehen, die Gültigkeit und Anerkennung der Ehe oder Partnerschaft, die Rechtsnachfolge von Todes wegen und Unterhaltspflichten.11Ausführlich zum Internationalen Ehegüterrecht s Kapitel XI.B.3.

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