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G. Abgrenzung: Aufteilungsvereinbarung und Erbrecht – § 746 Abs 2 ABGB (Deixler-Hübner/Perl-Lippitsch)

Deixler-Hübner/Perl-Lippitsch1. AuflMai 2025

Erbrecht während des Scheidungs-/Aufteilungsverfahrens

158
Gem § 746 Abs 1 ABGB gebührt ab rechtskräftiger Auflösung der Ehe dem überlebenden Ehegatten weder ein gesetzliches Erbrecht noch das gesetzliche Vorausvermächtnis.

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