Für die Bestimmung der jeweils adäquaten, optimalen Rechtsform sind neben den in I.1 angeführten, rational erklärbaren (quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren) Bestimmungsgründen auch persönliche Präferenzen der Entscheidungsträger (= der Unternehmensgründer bzw -eigentümer) ausschlaggebend. Diese sind oft nur im Unterbewusstsein der Entscheidungsträger präsent und im Regelfall stimmen die persönlichen Präferenzen nicht überein, was zu interpersonellen Interessenskonflikten führt. Um einen größtmöglichen Konsens aller Entscheidungsträger herbeizuführen, scheint es sinnvoll, Vorlieben und Abneigungen der Unternehmensgründer für verschiedene Rechtsformen in einem mehrdimensionalen Punktesystem zu erfassen und mit einem simultanen Verfahren die optimale Rechtsform zu ermitteln. Die Praxis geht aber oft den „Weg des kleinsten gemeinsamen Nenners“, dh, die Entscheidungsträger wählen eine eindimensionale Zielgröße aus, deren ausreichend positive oder negative Ausprägung die Rechtsformwahl bestimmt (zB: Welche Rechtsform hat die geringste Steuerbelastung? Welche Rechtsform beschränkt die Haftung vollständig?).

