Asylwerber, also Menschen, die sich im Asylverfahren befinden, haben während dieses Verfahrens bestimmte Rechte und Pflichten. Die Rechte, die ihnen zukommen, unterscheiden sich teils gravierend von jenen Asylberechtigter, subsidiär Schutzberechtigter und von Personen, die einen Aufenthaltstitel aus Gründen des Art 8 EMRK erhalten haben.

