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3.4. Wie hat die Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen zu erfolgen? (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Die Offenlegung muss unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen; das heißt, die wahrheitsgemäßen und vollständigen Informationen müssen der Behörde als Grundlage für die Berechnung des verkürzten Abgabenanspruches dienen; die Abgabenbemessung muss ohne Vorhalt („schriftliches Nachfragen“) oder sonstige weitere Ermittlungen möglich sein.

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