Rechtzeitig bedeutet, dass
zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine Verfolgungshandlungengegen den, für den die Selbstanzeige erstattet wird (Anzeiger),Rechtzeitig bedeutet, dass
zum Zeitpunkt der Selbstanzeige keine Verfolgungshandlungengegen den, für den die Selbstanzeige erstattet wird (Anzeiger),