Sterbewahrscheinlichkeitstabelle: Grundsätzlich ist für Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten von der Erlebenswahrscheinlichkeit nach der „Sterbewahrscheinlichkeitstabelle“ auszugehen (Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur verbindlichen Festsetzung von Erlebenswahrscheinlichkeiten zum Zwecke der Bewertung von Renten und dauernden Lasten – ErlWS-VO 2009) (BGBl II 2009/20).
