vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Anspruchszinsen Und Verzinsungszeitraum (§ 205 BAO) (Fuchs)

Fuchs22. AuflFebruar 2026

Die Anspruchszinsen (Nachforderungs- und Gutschriftszinsen) betragen pro Jahr 2% über dem Basiszinssatz (vgl § 205 Abs 2 BAO). Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen (Bagatellgrenze).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!