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6. RANGFOLGE DER KRITERIEN ZUR BESTIMMUNG DER ANSÄSSIGKEIT iSd DBA (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

 

Rangfolge der Kriterien zur Bestimmung der Ansässigkeit einer natürlichen Person1)

1.

ständige Wohnstätte

2.

Mittelpunkt der Lebensinteressen

3.

gewöhnlicher Aufenthalt

4.

Staatsangehörigkeit

5.

andere Merkmale, die durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in gegenseitigem Einvernehmen zu bestimmen sind

1) Art 4 Abs 2 OECD-MA

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