Rangfolge der Kriterien zur Bestimmung der Ansässigkeit einer natürlichen Person1) | |
1. | ständige Wohnstätte |
2. | Mittelpunkt der Lebensinteressen |
3. | gewöhnlicher Aufenthalt |
4. | Staatsangehörigkeit |
5. | andere Merkmale, die durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten in gegenseitigem Einvernehmen zu bestimmen sind |
1) Art 4 Abs 2 OECD-MA
