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1. KAMMERUMLAGE 1/KU 1 (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

KU 1-Hebesätze und Schwellenwerte der Bemessungsgrundlagen gemäß § 122 Abs 1 WKG („degressiver Staffeltarif“):

KU 1 gemäß § 122 Abs 1 WKG (ab 2024)

Schwellenwerte

Hebesätze

Hebesatz für Teile der Bemessungsgrundlage bis € 3 Mio

0,28%1)

Hebesatz für Teile der Bemessungsgrundlage über € 3 Mio bis € 32,5 Mio

0,2660%2)

Hebesatz für Teile der Bemessungsgrundlage über € 32,5 Mio

0,2464%3)

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