Steuerfrei bleiben gemäß § 1 Abs 6 StiftEG
Zuwendungen aninländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,Steuerfrei bleiben gemäß § 1 Abs 6 StiftEG
Zuwendungen aninländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,