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1. ABGABEFRISTEN FÜR DIE STEUERERKLÄRUNGEN (Fuchs)

Fuchs21. AuflFebruar 2025

Das Steuerrecht sieht seit der Veranlagung für das Jahr 2003 vor, dass bei Vorliegen eines Internet-Anschlusses die Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden muss. Von dieser Verpflichtung sind Personen, für die eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist, ausgenommen.

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