Das Steuerrecht sieht seit der Veranlagung für das Jahr 2003 vor, dass bei Vorliegen eines Internet-Anschlusses die Steuererklärung elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden muss. Von dieser Verpflichtung sind Personen, für die eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen ist, ausgenommen.
