Gängige Formen der betrieblichen Altersvorsorge sind die Pensionskassenzusage, die betriebliche Kollektivversicherung und die Abfertigungsvorsorge, die jeweils spezifische Regelungen und Vorteile bieten. Beiträge können steuerlich begünstigt werden und es fallen in der Regel keine Lohnsteuer, keine zusätzlichen Lohnnebenkosten oder Sozialversicherungsbeiträge an, wodurch die betriebliche Altersvorsorge zu einer attraktiven Mitarbeiterbindung für Arbeitgeber wird. Beim Arbeitgeber sind diese Beiträge in der Regel steuerlich abzugsfähige Ausgaben (Betriebsausgaben).
